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Der Umfang der Assistenzstunden beträgt derzeit
maximal 250 Stunden pro Monat
Die Höhe der Assistenzstunden werden im Einzelfall
im Rahmen einer sogenannten Assistenzkonferenz individuell
festgelegt. An dieser Besprechung nehmen die Auftraggeber
selber teil oder lassen sich vertreten.
AuftraggeberInnen, die Pflegegeld
beziehen, müssen pro Assistenzstunde einen
Kostenbeitrag aus dem Pflegegeld
bezahlen. Dieser Beitrag ist für Tag und Nacht-/Wochenend-/Feiertagsstunden
gleich. Er wird von der Persönlichen Assistenz GmbH
monatlich abgerechnet und eingehoben.
Für Fahrtdienste im Rahmen der Persönlichen Assistenz
ist derzeit ein Selbstbehalt beim KM-Geld von € 0,2 pro
Kilometer zu leisten.
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