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Der Umfang der Assistenzstunden beträgt derzeit
maximal 250 Stunden pro Monat
Die Höhe der Assistenzstunden werden im Einzelfall
im Rahmen einer sogenannten Assistenzkonferenz individuell
festgelegt. An dieser Besprechung nehmen die Auftraggeber
selber teil oder lassen sich vertreten.
AuftraggeberInnen müssen je nachdem, ob sie Pflegegeld
beziehen, oder nicht, pro Assistenzstunde einen
Selbstbehalt von zwischen € 3,00 und € 5,00
bezahlen. Der Selbstbehalt ist für Tag und Nacht-/Wochenend-/Feiertagsstunden
gleich. Er wird von der Persönliche Assistenz GmbH
monatlich abgerechnet und eingehoben.
Für Fahrtdienste im Rahmen der Persönlichen Assistenz
ist derzeit ein Selbstbehalt beim KM-Geld von € 0,2 pro
Kilometer zu leisten.
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