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aktualisiert:
2007-03-14
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AssistentInnen brauchen keine spezielle Ausbildung, da wir
davon ausgehen, dass AuftraggeberInnen (oder ihre Angehörigen)
"Experten in eigener Sache" sind. Formale Voraussetzung
ist der Abschluss der Pflichtschule. Wichtiger sind jedoch
entsprechende persönliche Vorraussetzungen:
· Interesse mit und für beeinträchtigte Menschen
zu arbeiten
· Fähigkeit, auf individuelle Wünsche und
Bedürfnisse der AuftraggeberInnen einzugehen.
· Bereitschaft möglichst viele der im Rahmen der
Persönliche Assistenz anfallenden Tätigkeiten auszuüben:
Grundversorgung (Pflege), Hauswirtschaft, Mobilität,
Freizeit. Dazu ist zu sagen, dass es nicht darauf ankommt
alles zu machen. Wer nicht kochen kann, wird sich nicht dazu
bereit erklären, wer mit großer körperlicher
Nähe Schwierigkeiten hat, sollte keine Pflegehilfen anbieten.
· Zuverlässigkeit, denn beeinträchtigte Menschen
sind auf die Hilfestellungen angewiesen und müssen sich
auf vereinbarte Abmachungen verlassen können.
· Eigener PKW ist von Vorteil aber nicht zwingend notwendig.
· Je flexibler man bei den Dienstzeiten sein kann,
desto leichter können AssistentInnen vermittelt werden.
Persönliche Assistenz gibt es prinzipiell 24 Stunden
täglich, je nach Bedarf.
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