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Was ist "persönliche Assistenz"? Voraussetzungen Dienstverhältnis aktueller Bedarf - Jobangebote Interna
Persönliche Assistenz
aktualisiert:
2007-03-14


AssistentInnen brauchen keine spezielle Ausbildung, da wir davon ausgehen, dass AuftraggeberInnen (oder ihre Angehörigen) "Experten in eigener Sache" sind. Formale Voraussetzung ist der Abschluss der Pflichtschule. Wichtiger sind jedoch entsprechende persönliche Vorraussetzungen:

· Interesse mit und für beeinträchtigte Menschen zu arbeiten

· Fähigkeit, auf individuelle Wünsche und Bedürfnisse der AuftraggeberInnen einzugehen.

· Bereitschaft möglichst viele der im Rahmen der Persönliche Assistenz anfallenden Tätigkeiten auszuüben: Grundversorgung (Pflege), Hauswirtschaft, Mobilität, Freizeit. Dazu ist zu sagen, dass es nicht darauf ankommt alles zu machen. Wer nicht kochen kann, wird sich nicht dazu bereit erklären, wer mit großer körperlicher Nähe Schwierigkeiten hat, sollte keine Pflegehilfen anbieten.

· Zuverlässigkeit, denn beeinträchtigte Menschen sind auf die Hilfestellungen angewiesen und müssen sich auf vereinbarte Abmachungen verlassen können.

· Eigener PKW ist von Vorteil aber nicht zwingend notwendig.

· Je flexibler man bei den Dienstzeiten sein kann, desto leichter können AssistentInnen vermittelt werden. Persönliche Assistenz gibt es prinzipiell 24 Stunden täglich, je nach Bedarf.

 
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