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aktualisiert:
2010-01-25
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AssistentInnen werden derzeit nur über Freien Dienstvertrag
beschäftigt. Das bedeutet, dass ausschließlich
die tatsächlich geleisteten Stunden bezahlt werden.
Es gibt also kein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Wer unter
der Geringfügigkeitsgrenze bleibt,
ist unfallversichert und kann sich freiwillig dazu kranken-
und pensionsversichern. Wer darüber kommt ist unfall-,
kranken- und pensionsversichert. Seit 1.1.2008 sind freie Dienstnehmer auch arbeitslosenversichert.
Wer dauerhaft gut vermittelt ist, hat die
Möglichkeit auf ein festes Dienstverhältnis umzusteigen!
Die aktuellen Honorarsätze erfahren Sie auf Anfrage.
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