
INSTITUT
FÜR SOZIOLOGIE, Abteilung für Empirische Sozialforschung
Johannes Kepler Universität, A-4040 Linz, Altenbergerstraße 69
Persönliche Assistenz
in Oberösterreich
Bacher, Johann/ Pfaffenberger, Monika/ Pöschko, Heidemarie
Co-Autor/innen:
Breitfuß,
Günther/ Földes, Silvia/ Gründling, Gerald/ Kaufmann,
Karin/ Kratzer, Thomas/
Manzenreiter, Monika/ Mayrhofer, Olga/
Moosbrugger, Brigitte/ Pauly, Britta/ Pilz, Monika/
Riezinger,
Margit
Zusammenfassung des Endberichts
März 2008

Pfaffenberger und Pöschko Sozialforschung OG
A-4232 Hagenberg, Softwarepark 21, www.PundPsozialforschung.at
Persönliche Assistenz ist eine spezielle Unterstützung in Form von Laienhilfe für Menschen mit (körperlichen) Beeinträchtigungen. Sie soll über die reine Grundversorgung hinausgehen und ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Entscheidend für die Persönliche Assistenz ist, dass Personen mit Beeinträchtigungen selbst bestimmen, wer ihnen wie, wann und wo Assistenz leistet. Die Personen mit Beeinträchtigungen, die Persönliche Assistenz nutzen, werden daher als Auftraggeber/innen bezeichnet.
Persönliche Assistenz besteht in Oberösterreich seit 2001. Derzeit sind ca. 150 Auftraggeber/innen und ca. 260 Assistent/innen tätig. Die Assistent/innen sind bei der Persönlichen Assistenz GmbH beschäftigt. Alleiniger Eigentümer der GmbH ist der Verein Selbstbestimmt-Leben-Initiative (SLI) Oberösterreich. Ein Ziel der SLI ist es, Personen mit Beeinträchtigungen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Die
Selbstbestimmt-Leben-Bewegung (Independet Living Movement) entstand
in den USA in den 1960er und 1970er Jahren. 1972 wurde dort das erste
Zentrum für Independent Living gegründet (ISL e.V., 2005).
In Europa fasste die Bewegung in den 1980er Jahren Fuß. Eine
Pionierrolle kam dabei Schweden zu. In Oberösterreich wurde 1998
der Verein SLI Linz von Betroffenen gegründet, der seit 2007 den
Namen SLI Oberösterreich trägt. Primäres Anliegen des
Vereins ist die politische Interessensvertretung, während die
Vermittlung und Beschäftigung von Assistenz das primäre
Aufgabengebiet der Persönlichen Assistenz GmbH ist.
Methodik der Studie
Ziel der vorliegenden Studie ist eine Bestandsaufnahme der Persönlichen Assistenz in Oberösterreich inklusive einer Analyse von vorhandenen Entwicklungspotenzialen und von Verbesserungsmöglichkeiten. Zur Erreichung dieser Ziele wurde ein Mehrmethodenansatz angewandt (Abschnitt 2): Bei Auftraggeber/innen und Assistent/innen wurde eine standardisierte Befragung durchgeführt, der qualitative Interviews vorausgingen. Ergänzend dazu fanden Expert/innengespräche und eine Exkursion nach Schweden statt.
Zur Begleitung der Studie wurde entsprechend der Zielsetzung von Disability Studies, die eine aktive Teilhabe von Personen mit Beeinträchtigungen im Forschungsprozess einfordern, ein Arbeitskreis eingerichtet, der sich aus Auftraggeber/innen, Assistent/innen, Geschäftsführung und Mitarbeiterin der Persönlichen Assistenz GmbH, Vertreter/innen des SLI-Oberösterreich und der Sozialabteilung des Landes OÖ zusammensetzte. Der Arbeitskreis beteiligte sich aktiv an allen Forschungsschritten. In den unterschiedlichen Projektphasen erwies er sich als äußerst hilfreich.
Die postalische Befragung fand im Zeitraum von Mai bis September 2007 statt. Angeschrieben wurden alle zum Befragungszeitpunkt aktiven Auftraggeber/innen1 und Assistent/innen. Von diesen konnten n=146 Assistent/innen (63% der Grundgesamtheit) und n=83 Auftraggeber/innen (62% der Grundgesamtheit) erreicht werden. Die Exkursion nach Schweden fand im August 2007 statt. An ihr nahmen die meisten Mitglieder des Arbeitskreises teil. Besucht wurden unterschiedliche Assistenzanbieter/innen, die Gewerkschaftsvertretung der Assistent/innen und die Behindertenvertreterin der Stadt Stockholm. Die Expert/innengespräche wurden mit Vertreter/innen des Vereins Selbstbestimmt-Leben-Initiative Oberösterreich, der Persönlichen Assistenz GmbH sowie der Sozialabteilung des Landes Oberösterreich geführt (siehe Abschnitt 2).
Die Befragungsergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Soziodemografie der Assistent/innen und Auftraggeber/innen
Die Auftraggeber/innen sind im Durchschnitt 39 Jahre alt. Etwas mehr als zwei Drittel sind Frauen. Jeweils ein Drittel lebt alleine, in der Herkunftsfamilie oder in Partnerschaft. 22% sind erwerbstätig. 96% erhalten Pflegegeld, dabei zumeist Stufe 4 oder 5. Die Beeinträchtigungen sind für etwa die Hälfte gleich bleibend, für die andere Hälfte fortschreitend. Durch fortschreitende Erkrankungen ergeben sich besondere Belastungen (siehe Abschnitt 3.1).
Hauptmotiv für die Inanspruchnahme der Persönlichen Assistenz durch die Auftraggeber/innen sind Selbstbestimmung und die Entlastung/Unabhängigkeit von der Familie. Für 43% hat die Persönliche Assistenz zudem eine heimersetzende Funktion (siehe Abschnitt 3.1.8).
Die Assistent/innen sind im Durchschnitt 38 Jahre alt. Der überwiegende Anteil (92%) ist weiblich, 42% üben neben der Assistenz eine Erwerbstätigkeit aus, 26% befinden sich in Ausbildung. Die Persönliche Assistenz wird aus sozialen Motiven ausgeübt. Flexibilität, Zuverdienst und Vereinbarkeit mit der Familie sind weitere wichtige Motive (siehe Abschnitt 3.1).
Erwartungen der Assistent/innen und Auftraggeber/innen
Sehr wichtige Erwartungen/Anforderungen der Assistent/innen an ihre Tätigkeit sind: Respektvoller Umgang in der Assistenzbeziehung (89%), gute Beziehung zwischen Assistent/innen und Auftraggeber/innen (80%), Akzeptanz persönlicher Grenzen (80%), korrekte Abrechnung durch Persönliche Assistenz GmbH (72%), gesicherte Arbeitsverhältnisse der Assistent/innen (61%), Wahrung des eigenen Privatbereichs (57%) und positive Konfliktbewältigung in der Assistenzbeziehung (55%) (siehe Abschnitt 3.2).
Die Erwartungen der Assistent/innen beziehen sich zum einen auf den persönlichen Umgang, sehr stark aber auch auf die Abgrenzung in der Assistenzbeziehung (siehe Abschnitt 3.2).
Bei Auftraggeber/innen kommen bei den Erwartungen Bereiche hinzu, die den Organisationsbereich und hier vor allem die zeitliche Verfügbarkeit betreffen. Als sehr wichtig werden betrachtet: Gute Beziehung zwischen Assistent/innen und Auftraggeber/innen (86%), Auswahl der Assistent/innen durch Auftraggeber/innen (77%), respektvoller Umgang in der Assistenzbeziehung (76%), korrekte Abrechnung durch Persönliche Assistenz GmbH (75%), kurze Wartezeit auf Bewilligung von Assistenzleistungen (68%), Akzeptanz persönlicher Grenzen (63%), Erreichbarkeit der Assistent/innen für Auftraggeber/innen (61%), problemlose Vermittlung von Assistent/innen durch die Persönliche Assistenz GmbH (61%), Wahrung des eigenen Privatbereichs (61%) und Einfühlungsvermögen der Assistent/innen (58%) (siehe Abschnitt 3.2).
Bereits eine Gegenüberstellung der Erwartungen der beiden Gruppen ergibt latente Konfliktpotenziale, die sich in weiteren Analysen bestätigen. Eine Gegenüberstellung von Erwartungen mit der Realität erbrachte bei Assistent/innen Erfüllungsdefizite im Bereich der persönlichen Abgrenzung, bei Auftraggeber/innen im Bereich der zeitlichen Verfügbarkeit, wobei die Urlaubs- und Krankenstandsvertretung einen wichtigen Problembereich darstellt (siehe Abschnitt 3.2).
Grundsätzlich wird von beiden Gruppen das Konzept der Persönlichen Assistenz aber sehr positiv beurteilt. Die individuelle Auswahl und Einstellung der Assistent/innen durch die Auftraggeber/innen wird erwartungsgemäß von den Auftraggeber/innen dabei positiver gesehen. Neutraler werden die beiden Interessensvertretungen (Betriebsrat, Auftraggeber/innen-Interessensvertretung) beurteilt (siehe Abschnitt 3.2.5).
Rahmenbedingungen der Assistenzsituation
Die Auftraggeber/innen haben im Durchschnitt 2,2 Assistent/innen. Monatlich nehmen sie durchschnittlich 66 Stunden in Anspruch, wobei es eine große Variationsbreite von 10 Stunden bis 250 Stunden gibt (siehe Abschnitt 3.3).
Die Assistent/innen haben durchschnittlich 1,3 Auftraggeber/innen und sind monatlich 35 Stunden als Assistent/in tätig. Das Stundenvolumen variiert beträchtlich. Aus der Assistenztätigkeit wird im Durchschnitt ein Monatseinkommen von ca. € 530,- netto bezogen (siehe Abschnitt 3.3).
Die von den Assistent/innen ausgeübten Tätigkeiten sind sehr vielfältig und reichen von der Grundversorgung bis zu Behördenwegen und Freizeitaktivitäten. Sie lassen sich in fünf Bereiche zusammenfassen: Emotionale Unterstützung (siehe 3.4.3), Grundversorgung/ pflegerische Hilfen, Haushalt, Freizeit und Mobilität sowie Bürotätigkeit. Emotionale Unterstützung, Grundversorgung und Haushaltstätigkeiten bilden den Schwerpunkt. Freizeittätigkeiten finden seltener als erwartet statt. Eine vermutliche Ursache hierfür könnte der Selbstbehalt sein, der dazu führt, dass Auftraggeber/innen sparsam mit ihren Stunden umgehen (siehe Abschnitt 3.4).
Zufriedenheit und Belastungen
Der Großteil der Assistent/innen und Auftraggeber/innen ist mit der Assistenzbeziehung und auch der Beziehung zu der Persönlichen Assistenz GmbH zufrieden. So z.B. berichten 97% der Assistent/innen, dass sie mit ihren Aufgaben im Allgemeinen sehr zufrieden (49%) oder zufrieden (48%) sind. Noch deutlich positiver fallen die Beurteilungen der Bezahlung, der Beziehung zu den Auftraggeber/innen und die Arbeitszeitregelungen aus (Anteile von sehr zufriedenen über 60%) (siehe Abschnitt 3.5.2).
Bei den Auftraggeber/innen werden die Abrechnung der Assistenzleistungen, die Leistungen der Assistent/innen, die Beziehung zu den Assistent/innen und die Selbstbestimmungsmöglichkeiten sehr positiv gesehen. So z.B. geben 97% der Auftraggeber/innen an, dass sie mit den Selbstbestimmungsmöglichkeiten sehr zufrieden (74%) und zufrieden (23%) sind (siehe Abschnitt 3.5.3).
Umgekehrt sind auch Bereiche erkennbar, in denen die Zufriedenheit geringer ausfällt. Bei den Assistent/innen sind dies die Zusammenarbeit mit den anderen Assistent/innen (sehr zufrieden = 32%), arbeitsrechtliche Belange (26%), die Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten (15%) und die Bekanntheit der Persönlichen Assistenz in der Gesellschaft (7%) (siehe Abschnitt 3.5.2).
Bei den Auftraggeber/innen liegen geringere Zufriedenheiten mit den Weiterbildungsangeboten der Persönlichen Assistenz GmbH (sehr zufrieden = 38%) und der Bekanntheit der Persönlichen Assistenz (13%) vor (siehe Abschnitt 3.5.3).
Die Zufriedenheitsbeurteilung vermittelt ein Durchschnittsbild, bei dem – wie auch in anderen Untersuchungen - die Zufriedenheit dominiert. Dies bedeutet nicht, dass keine Probleme und Belastungen auftreten. Defizite zeigten sich durch eine Gegenüberstellung der Wichtigkeit von Aufgabenfeldern mit ihrem Realisierungsgrad. Zusätzlich wurde direkt nach Belastungen gefragt. Bei den Assistent/innen rangieren dabei an vorderer Stelle: Persönliche Situation der Auftraggeber/innen (12% sehr belastend), der Zeitdruck (ebenfalls 12%), kurzfristige Absagen (10%) und schwere körperliche Arbeit (10%). Im Vordergrund stehen somit Fragen der Arbeitsorganisation und der körperlichen Anstrengung sowie die Lebenssituation der Auftraggeber/innen (siehe Abschnitt 3.5.1).
Die von den Assistent/innen genannten Belastungen decken sich nicht direkt mit den festgestellten latenten Konflikten und Erfüllungsdefiziten. Letztere werden durchaus als Belastung erlebt, aber in einem geringeren Ausmaß als die zuvor angeführten Belastungen. Vermutlich kommt dies dadurch zustande, dass die Erfüllungsdefizite in der Wahrnehmung der persönlichen Situation der Auftraggeber/innen als belastend zum Ausdruck kommen und dass diese als nicht lösbar betrachtet und daher auch verdrängt werden.
Aufseiten der Auftraggeber/innen sind die belastenden Situationen der Wechsel der Assistent/innen (21% sehr belastend), fehlende Urlaubs- und Krankenstandsvertretungen (18%), Zeitdruck (12%) sowie mangelnde Erreichbarkeit (11%) und kurzfristige Absagen (14%) (siehe Abschnitt 3.5.2).
Bei der unmittelbaren sozialen Anerkennung der Assistenztätigkeit zeigte sich, dass Auftraggeber/innen und Assistent/innen diese deutlich unterschiedlich erleben: Auftraggeber/innen berichten beinahe doppelt so häufig, ihre Assistent/innen zu loben, wie Assistent/innen dies wahrnehmen. Das Lob wird entweder nicht ausgesprochen oder/und nicht wahrgenommen. Mit diesem Befund korrespondiert das Ergebnis, dass Assistent/innen viel häufiger emotionale Unterstützung als Tätigkeit berichten (siehe Abschnitt 3.6.1 und Abschnitt 3.4).
Auch die gesellschaftliche Akzeptanz wird von den beiden Gruppen unterschiedlich beurteilt. Auftraggeber/innen sehen diesen Aspekt positiver als Assistent/innen – allerdings sind beide Gruppen mit der gesellschaftlichen Akzeptanz unzufrieden (siehe oben).
Einen Wechsel der Assistenzbeziehung haben 22% der Assistent/innen und 63% der Auftraggeber/innen erlebt. Häufigster Grund des Wechsels waren Konflikte in der Beziehung, gefolgt von Änderungen der Lebensumstände der Assistent/innen. In vielen Fällen eines Wechsels wird die Unterstützung durch die Persönliche Assistenz GmbH von den Auftraggeber/innen als ausreichend oder zumindest eher ausreichend bezeichnet. Jeweils etwa ein Viertel der Auftraggeber/innen bzw. Assistent/innen empfand diese aber als nicht ausreichend (siehe Abschnitt 3.7).
Beziehung zur Persönlichen Assistenz GmbH und Weiterbildung
Bezüglich der Persönlichen Assistenz GmbH sind Assistent/innen eine klare Abrechnung, gesicherte Arbeitsverhältnisse und klare Tätigkeitsbeschreibungen besonders wichtig, von untergeordneter Bedeutung sind Vernetzungsmöglichkeiten, Supervision und Urlaubs- und Krankenstandsvertretungen. Offensichtlich fühlen sich Assistent/innen und Auftraggeber/innen veranlasst, die Urlaubs- und Krankenstandsvertretung selbst zu regeln. Dass dies nicht immer gelingen dürfte, zeigen die häufige Nennung von fehlender Krankenstands- und Urlaubsvertretung als Belastung und latenten Konfliktbereich (siehe Abschnitt 3.8).
Dies gilt ähnlich für die Auftraggeber/innen. Ihnen sind vonseiten der Persönlichen Assistenz GmbH korrekte Abrechnungen, kurze Wartezeiten und problemlose Vermittlung von Assistent/innen besonders wichtig (siehe Abschnitt 3.8).
Bezüglich der Weiterbildung belegen bei den Auftraggeber/innen die Themenbereiche gesetzliche Grundlagen, eigene Persönlichkeitsentwicklung, Umgang mit Konfliktsituationen und Grundversorgung/ Hygiene die ersten Plätze (siehe Abschnitt 3.9.2). Bei den Assistent/innen wurden die eigene Persönlichkeitsentwicklung, der Umgang mit Konfliktsituationen, Heilpädagogik und eine Erweiterung des Ausbildungslehrganges an vorderster Stelle genannt (siehe Abschnitt 3.9.1).
Erfasst wurde schließlich noch, ob ein Bedarf an therapeutischen und medizinischen Tätigkeiten besteht, die derzeit von Assistent/innen nicht ausgeübt werden dürfen. Aufseiten der Auftraggeber/innen gaben 13% einen Bedarf an therapeutischen Maßnahmen an, 11% der Assistent/innen nannten die Verabreichung von Medikamenten als Zusatzbedarf (siehe Abschnitt 3.9.3).
Qualitative Interviews mit den Expert/innen
Betont wurde die Notwendigkeit der Abgrenzung und Unterscheidung der Tätigkeiten des Vereins SLI Oberösterreich und der Persönlichen Assistenz GmbH (siehe Abschnitt 4.1).
Bezüglich der Assistenztätigkeit wurde auf die Flexibilität hingewiesen, die überwiegend, aber nicht ausschließlich positiv beurteilt wurde (siehe Abschnitt 4.2).
Dies gilt auch für die arbeitsrechtliche Stellung der Assistent/innen. Die meisten Assistent/innen sind über einen freien Dienstvertrag beschäftigt. Als Vorteile werden die flexiblere Einsatzmöglichkeit, die größere Unabhängigkeit der Auftraggeber/innen und aufseiten der Persönlichen Assistenz GmbH der Entfall von fixen Lohnkosten beim Wegfall einer Assistenzbeziehung genannt. Von Betriebsratsseite werden freie Dienstverträge berechtigterweise aber auch negativ gesehen (siehe Abschnitt 4.4).
Positiv werden die vorhandenen Weiterbildungsmöglichkeiten für Assistent/innen und Auftraggeber/innen beurteilt. Lediglich auf die fehlende regionale Streuung des Angebots wird hingewiesen. Durch die Konzentration auf Linz ist es für viele Personen schwierig, an Weiterbildungsangeboten teilzunehmen (siehe Abschnitt 4.5).
Die Assistenz durch nahe Verwandte wird negativ gesehen. Hingewiesen wird auf die dadurch entstehende Abhängigkeit.
Ein Bedarf an zusätzlichen Tätigkeiten (medizinische und therapeutische Maßnahmen) wird als gegeben betrachtet – das derzeitige Verbot erscheint vielen nicht nachvollziehbar, da auch Familienangehörige als Laien diese Tätigkeiten ausüben dürfen (siehe Abschnitt 4.6).
Positiv beurteilt wird auch von den Expert/innen, wenn ein Wettbewerb und eine Konkurrenzsituation zwischen Assistenzanbieter/innen bestehen würde. Lediglich der Betriebsrat verweist hier darauf, dass dies dann aus ökonomischen Gründen zur Abweisung von Auftraggeber/innen mit einem besonderen Betreuungsbedarf führen könnte (siehe Abschnitt 4.6).
Exkursion nach Schweden
Die Rahmenbedingungen der Persönlichen Assistenz unterscheiden sich deutlich: Auf die Persönliche Assistenz gibt es in Schweden einen Rechtsanspruch, es gibt keine Obergrenzen bei den bewilligten Stunden und keinen Selbstbehalt der Auftraggeber/innen. Als Untergrenze für die Bewilligung von Persönlicher Assistenz ist ein Assistenzbedarf von mindestens 21 Wochenstunden in der Grundversorgung festgelegt. Bei einem Assistenzbedarf von 20 Wochenstunden oder weniger werden die betreffenden Personen vom „Heimdienst“ der Gemeinden betreut (siehe Abschnitt 5.3).
Neben Personen mit körperlichen Beeinträchtigungen ist die Assistenz für Personen mit Lernschwierigkeiten selbstverständlich. Allerdings werden bei der Assistenz von Personen mit psychischen Beeinträchtigungen und mit Suchtkrankheiten mitunter Schwierigkeiten gesehen.
Persönliche Assistenz wird von unterschiedlichen Organisationen angeboten. Diese unterscheiden sich sowohl in der Größe als auch in der rechtlichen Struktur und zum Teil im Angebot. Es gibt sowohl genossenschaftliche als auch privatwirtschaftliche Organisationen, und auch die Gemeinden bieten Assistenzdienste an.
Der Großteil der Assistent/innen ist wie in Österreich weiblich – die Dominanz ist aber mitunter nicht so stark wie in Oberösterreich.
Das Ansehen der Assistenz wird als gering betrachtet. Erklärt wird dies u.a. durch fehlende Qualifikationen.
Mit ca. 70.000 Beschäftigten ist der Assistenzsektor ein wichtiger Arbeitsmarkt.
Bei vielen Organisationen, die Persönliche Assistenz anbieten, findet eine Ausbildung der Assistent/innen statt.
Zur Abdeckung von durch Urlaub und Krankheit entstehenden Vakanzen bieten manche Einrichtungen einen „Springer“ („Servicegaranter“, „Kontaktperson“, etc.) an, der im Bedarfsfall die Assistenz übernimmt.
Medizinische Maßnahmen können dann angeboten werden, wenn die zuständige Stelle eine Bewilligung erteilt. Die Haftung wird von den Gemeinden übernommen.
Entwicklungspotenziale und Verbesserungsmöglichkeiten
Aus den Ergebnissen lassen sich folgende Entwicklungspotenziale und Verbesserungsmöglichkeiten ableiten:
Der Vergleich mit Schweden zeigt, dass die Entwicklungspotenziale bei weitem noch nicht voll ausgeschöpft sind. Bezogen auf 100.000 Einwohner/innen erhalten in Schweden 159 Personen Assistenz, in Oberösterreich sind dies 11 Personen. Auftraggeber/innen erhalten in Schweden durchschnittlich 103 Assistenzstunden wöchentlich, in Oberösterreich sind dies 15,3 Stunden wöchentlich. In Schweden sind ca. 70.000 Personen als Assistent/innen beschäftigt, in OÖ sind dies derzeit ca. 260. Die Differenzen sind auf unterschiedliche Rahmenbedingungen zurückzuführen: In Schweden besteht ein Rechtsanspruch auf Persönliche Assistenz, eine Obergrenze für die Assistenzstunden gibt es nicht, auch ein Selbstbehalt ist nicht vorgesehen.
Aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen ist die Situation in Schweden und Oberösterreich nur bedingt zu vergleichen. Mit Schweden vergleichbare Versorgungslagen wären nur bei einer umfassenden Änderung der (gesetzlichen) Rahmenbedingungen zu erwarten.
Aber auch unter den gegebenen Rahmenbedingungen ist ein Ausbau der Persönlichen Assistenz wünschenswert. Zum einen gibt es aufseiten der Auftraggeber/innen eine Warteliste und zum anderen gibt jeder fünfte/jede fünfte Auftraggeber/in an, dass das derzeitige Stundenvolumen nicht ausreichend ist. Maßnahmen zu Erreichung dieses Zieles sind:
Aufhebung des Selbstbehalts, wenn dieser eine bestimmte Höhe oder einen bestimmten Prozentsatz des Einkommens übersteigt.
Angebot von Persönlicher Assistenz durch andere Trägerorganisationen, damit ausreichend Assistent/innen zur Verfügung stehen.
Durch das Angebot von anderen Trägerorganisationen könnte auch der Wettbewerb gefördert werden. Dabei ist aber darauf zu achten, dass dies nicht auf Kosten der Versorgungsqualität der Auftraggeber/innen geht.
Eine Ausweitung der Assistenz auf Personen mit Lernschwierigkeiten (geistige Beeinträchtigung) ist denkbar. Allerdings bedarf es hierzu einer spezifischeren Schulung und einer sorgfältigeren Vorbereitung, um die Vorstellungen eines selbstbestimmten Lebens realisieren zu können.
Eine besondere Herausforderung stellen fortschreitende Erkrankungen dar – sie sind mit besonderen Belastungen und einem zunehmenden Assistenzbedarf verbunden, dem heute nicht immer Rechnung getragen wird.
Denkbar ist auch eine Ausweitung auf vorübergehende Assistenz – allerdings bestanden hierzu im Arbeitskreis unterschiedliche Auffassungen.
Technische Hilfsmittel bzw. Hebetechniken aufgrund der körperlichen Belastung sind notwendig, aber auch eine Weiterentwicklung der Hilfsmittel wäre wünschenswert. Dieser verstärkte Einsatz von technischen Hilfsmitteln und Fertigkeiten bedarf einer individuellen Schulung der Assistent/innen.
Zu überlegen ist auch eine finanzielle und sozialrechtliche Absicherung der assistierenden Angehörigen. Allerdings sollten nahe Verwandte nicht als Persönliche Assistent/innen tätig sein, da dadurch Abhängigkeiten entstehen bzw. verstärkt werden könnten.
Innerhalb der Assistenzbeziehungen sollten verstärkt Aspekte der persönlichen Grenzziehung – sowohl hinsichtlich des Privatbereichs als auch der zeitlichen Verfügbarkeit - angesprochen werden. Insbesondere jüngeren Assistent/innen fällt diese schwerer bzw. wird diesen weniger zugestanden.
Wichtig erscheinen auch Regelungen bzgl. Krankenstand und Urlaub. Hier sollte ein Vertretungssystem gefunden werden. Denkbar wäre z.B. ein mit Schweden vergleichbares „Springersystem“, in das auch Angehörige eingebunden werden könnten.
Aus- und Fortbildung für beide Gruppen sind hilfreich. Hierfür besteht auch großes Interesse. Thematisiert werden sollten hier auch Fragen der Geschlechterrollen, der persönlichen Abgrenzung sowie die soziale Anerkennung: Das Lob der Auftraggeber/innen kommt derzeit bei den Assistent/innen nicht im vollen Umfang an.
1 älter als 16 Jahre